
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen er entscheidungsunfähig ist.
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Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen er entscheidungsunfähig ist. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit trotzdem in Ihrem Sinne entschieden wird.
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen.
Eine Betreuungsverfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird.
Wir informieren Sie gerne.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Sprechstunden mit den Beratungsterminen 2025 (PDF)
Sie wünschen sich eine Informationsveranstaltung in ihrer Gemeinde, Institution oder Gruppe? Dann rufen Sie uns an!
Weiter Infos:
- Christliche Patientenvorsorge (PDF)
- Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz (PDF)
- Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zu Vorsorgevollmachten (PDF)
Ansprechpartner:in

Thomas Holtzmann
Geschäftsführung
Diakonisches Werk & Ev. KITA-Verband
Pfarrer-Schmitz-Str.9
51373 Leverkusen
Telefon 01 63 65 75 50 0
Fax 02 14 38 27 23
thomas.holtzmann@diakonie-leverkusen.de

Anne Boddenberg
Bielertstr. 16a
51379 Leverkusen
Telefon 0 21 71 75 04 11 4
Fax 0 21 71 75 04 12 8
anne.boddenberg@diakonie-leverkusen.de